Elektroroller - Fortschritt bei der Schrottgewinnung?
Berlin [ENA] Man kann sie mittlerweile in der ganzen Stadt zu Gesicht bekommen - die sogenannten E-Scooter. Am Anfang erschienen diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge fast ausschließlich im Berliner Zentrum. Häufig lagen sie nach Gebrauch mehr oder weniger geordnet auf den Gehwegen herum.
Seitdem die Möglichkeit besteht, sich unkompliziert und schnell - unter Einsatz von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen - in der Stadt zu bewegen, hat dieser Trend kontinuierlich zugenommen und wird insbesondere von der jugendlichen Altersgruppe gern genutzt. Da sich mit zunehmender Nutzung aber auch einige Probleme zeigten, wurde der Betrieb dieser Roller auch an Regeln gebunden. Also gewissermaßen werden die E-Scooter behandelt wie Fahrräder. Das müsste der Sicherheit Genüge tun, d.h. das Fahren mit den E-Rollern ist nur auf Fahrradwegen oder Straßen gestattet. Der Betrieb auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Leider war das Abstellen nicht ganz so konkret festgelegt.
Einfacher gesagt: Festlegungen wurden schon getroffen - nur hielten sich viele Nutzer nicht daran. In der Folge lagen die E-Roller immer häufiger wahllos auf den Gehwegen umher und wurden somit nicht selten zur "Stolperfalle". Mit der Zeit dehnte sich der Einsatzbereich immer weiter auf fast alle Bezirke Berlins aus und damit die Probleme ebenfalls. Durch strenge Regelungen sollte dies nunmehr gelöst werden. Aber wie sieht dies in der Praxis aus? Ein Beispiel soll die Problematik verdeutlichen:
Nachdem einer jener Roller mehr als drei Wochen nutzerlos, mal hier, mal dort auf dem Fußweg einer Siedlungsstraße im Bezirk Lichtenberg umherlag - aus welchem Grund auch immer (vielleicht war der Akku leer oder ein Defekt etc.) - wurde das Ordnungsamt informiert, dass hier insbesondere für Kinder und ältere Personen eine Gefahrenquelle entstehen könnte. Eine Online-Reaktion erfolgte prompt (Abb.1). Und erstaunlicherweise kam auch nach kurzer Zeit schon die Lösung des Problems! (Abb. 2)
Eines muss man den Bearbeitenden im Ordnungsamt zugestehen: Schnell reagiert haben sie. Darüber hinaus wurde das Problem mit einem Satz als "erledigt" betrachtet. Aber es scheint, dass man die Nachricht gar nicht richtig gelesen oder das Problem nicht erkannt hatte. Also besann man sich auf eine Standardantwort nach der "Berliner Linie" (Abb. 2). Was diese Berliner Linie so alles noch in sich birgt, ist mir nicht bekannt, kann es mir aber bei näherer Betrachtung der gesamten täglichen Ereignisse in Berlin gut vorstellen. Allerdings bezog sich die Anfrage beim Amt überhaupt nicht auf das ordnungsgemäße Abstellen von Elktrokleinstfahrzeugen, sondern auf einen "herrenlos" herumliegenden E-Roller, der mitten auf dem Trottoir lag oder stand.
Darüber hinaus wechselte er auf mystische Art und Weise über Nacht seinen Ablageort und steckte dann z.B. in einem privaten Gartenzaun. Das hat dann doch eher wenig mit der StVO zu tun. Vielleicht sehe ich etwas völlig falsch, doch nach dieser Information durch das Ordnungsamt, darf ich davon ausgehen, dass den Vermietern der E-Mobile die Sorgfaltspflicht für den sicheren Betrieb und Aufbewahrung abgenommen wird. Das Vorhaben, definierte Abstellplätze zu schaffen, ist ja irgendwie aus den Augen verloren worden. Nach der Interpretation der Antwort vom Amt könnte jeder sein nicht mehr benötigtes Kleinmobil irgendwo liegen lassen, auch unabhängig davon, ob es Privatgelände berührt. Ist das die "Berliner Linie"?