Dienstag, 19.03.2024 05:51 Uhr

Eine faire Sache oder das Erzeugen schlechter Laune...

Verantwortlicher Autor: Riesenberg Berlin, 02.09.2018, 15:48 Uhr
Presse-Ressort von: Dieter Kurt Bericht 5921x gelesen
---auch daran muss man sich gewöhnen
---auch daran muss man sich gewöhnen  Bild: Riesenberg

Berlin [ENA] An die Einschränkung der Verkaufskultur hat man sich bereits vielfach gewöhnt - bringt man eben den umweltfreundlichen Jutebeutel selber mit und stopft den neu erworbenen Anzug eben dort hinein. Wieder die Weltmeere vor Verpackungsmüll gerettet. Dafür war das Parken ja vielfach kostenfrei.

Wenn es um Ideen zur Erschließung neuer Geschäftsmodelle geht, mit denen man auf relativ unkomplizierte Weise und mit relativ geringem Einsatz ideeller und materieller Mittel Geld verdien kann, werden diese normalerweise rasch in die Tat umgesetzt. Die "richtige" Begründung und die entsprechende Rechtssicherheit oder Lücke - und schon kommt Schwung ins Unternehmen. Das bleibt zu Beginn auch solange ausserhalb jeder wahrnehmbaren Kritik, bis man selbst irgendwie betroffen ist. Wenn man dann recherchiert, findet man schlagartig viele ebenfalls Betroffene, deren Erfahrungen zum Teil das eigene Erlebnis weit in den Schatten stellen. Das bestätigt die menschliche Erfahrung, dass es immer jemanden gibt, dem noch Schlimmeres widerfahren ist.

Das ist auch gut so, denn es mildert depressive Ansätze ab und ein alter Ausspruch sagt:"Aus den Fehlern anderer wird der Aufmerksame klug!". Was war das Problem? Vor wenigen Tagen, an einem heißen Nachmittag, ergab es sich, dass mein Weg mit dem Auto an einem großen Supermarkt vorbeiführte und in mir die Erinnerung an den noch ausstehenden Wocheneinkauf weckte. Also fuhr ich gut gelaunt auf den großen Kundenparkplatz, darauf achtend keine Menschen, Einkaufswagen oder ausparkende Fahrzeuge zu behindern und parkte mein Auto ordnungsgemäß auf einem der vorgezeichneten "Normalkundenparkplätze". Dann wäre es beinahe passiert - ich wäre einfach in den Supermarkt gegangen, ohne mit der Parkscheibe meine Ankunftszeit zu dokumentieren.

Den aufmerksamen Blicken meiner Begleiterin war jedoch nicht entgangen, dass sich an mehreren Stellen grössere Schilder mit einem Parksymbol befanden. Dort stand neben der Pflicht zur Parkscheibe in kleiner Schrift, dass die Nichtbeachtung dieses Hinweises mindestens 19,90 € Strafgebühren nach sich zieht. War mir neu, ich hätte es übersehen - aber der helfende Hinweis brachte mich dann doch dazu, eine Parkuhr anzubringen. Meine gute Laune war noch akzeptabel und nach einem komplikationslosen und zügigem Einkauf, auch dank einer sehr netten Kassiererin, hatte sich mein seelisches Wohlbefinden im besten Maße stabilisiert. Dies änderte sich jedoch schlagartig, als ich unter dem Scheibenwischer meines Autos eine Zahlungsanweisung fand

Begründung der Forderung war die fehlende Parkscheibe, gleich verbunden mit einer ergänzenden Drohung über weitere Forderungen bei Zahlungsverweigerung. Meine Nachfrage im Supermarkt ergab - wie viele Sachkundige bereits wussten - dass dieser nichts mit dem Parkplatz zu tun habe. Nach dem Umbau wurde die Verwaltung des Parkplatzes "outgesourct" und obliegt nunmehr in voller Verantwortung (in diesem Falle) der "fair parken GmbH" mit Sitz in Düsseldorf. Der helfende Hinweis:"Rufen Sie dort an, mit der Kaufbelegnummer wird die Forderung storniert...". Meine gute Laune war bereits relativ abgekühlt. Nach dem Anruf sollte sich dieser Zustand aber noch gewaltig steigern lassen.

Auf meinen Hinweis, dass sehr wohl eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe meines Autos war, jedoch die Ankunftszeit auf dem Beleg völlig falsch angegeben wurde, sagte die Dame mit der Düsseldorfer Rufnummer (ich zitiere):"... lernen Sie erstmal, sich zu benehmen..". Nach meiner Bitte, das Gespräch doch zum Nachweis aufzuzeichnen, legte sie auf. Da ich über die Freisprechanlage des Autos telefoniert hatte, konnten mehrere Zeugen den Dialog verfolgen. Im Ergebnis als geringste Reaktion ungläubiges Kopfschütteln.

Nunmehr war meine Laune völlig im Keller, begleitet vom Entschluss diese Art Einkaufscenter zukünftig, wenn möglich, zu meiden. Am selbigen Tag übersendete ich der "fair parken GmbH" ein Schreiben mit den Hinweisen auf Falschbehauptungen bezüglich der Parkscheibe und insbesondere der behaupteten Uhrzeit und Beweisfotos im Anhang. Die Antwort kam per Mail relativ zügig und auf dem Niveau eines Rundschreibens für - wie man heute oft lesen kann - "bildungsferne Schichten". Nach der Aufklärung, dass man es nur im Interesse der Kunden tue, um eine Fehlnutzung durch Nichtkunden zu verhindern, sei man aus Kulanz bereit, auf die Forderung von 19,90 € zu verzichten. Die Fotos hätte man nicht erhalten...

Im Anhang der Mail übersandte man mir dann noch Fotos, die mein Auto samt Kennzeichen und "Strafbefehl"hinter dem Scheibenwischer zeigten. Und jetzt kommt der "Witz": Darüber hinaus war die Parkuhr eindeutig erkennbar und der Zeitstempel differierte um zwei Stunden. Nach meiner Rückantwort, dass es hier gar nicht um die 19,90 € Parkgebühr geht (meines Erachtens eigentlich schon ein Wucherpreis für 2 h parken), sondern um die Falschbehauptungen. Damit läge keine "Kulanz" sondern ein Fehler der Parkplatzbetreiber vor. Wenige Tage später kam dann ein Rückruf der "fair parken GmbH". Jedoch nicht etwa mit einer Entschuldigung, sondern um mir großräumig zu erklären, welchen Sinn die private Überwachung hat.

Darüber hinaus hätte sich der Kontrolleur nur verschrieben und das nächste Mal solle ich die Parkuhr doch vorne rechts hinlegen. Warum ich dieses Erlebnis aufschreibe? Wie bereits gesagt: Im Anschluss an dieses Erlebnis zeigte ein Recherche, dass es sehr viele Kunden von betroffenen Supermärkten gibt, denen ähnliches widerfahren ist. Das zeigt aber auch, dass sich das Verständnis unserer Bürger - und wenn es minimal kleine Schritte sind -auf vielen Ebenen unnötigerweise verringert. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die das Leben angenehmer machen. Und es gibt glücklicherweise noch genügend Einkaufszentren und Supermärkte, die ihre Kunden mit derartigen Methoden nicht verprellen.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.